Der Cyber Resilience Act ist eine EU-Verordnung, die ein einheitliches Mindestniveau an Cybersicherheit für alle „Produkte mit digitalen Elementen“ schafft – also für Hardware und Software, die direkt oder indirekt mit einem Netzwerk verbunden sind. Ziel ist es, Sicherheitslücken und unsichere Standardkonfigurationen deutlich zu reduzieren und den EU-Binnenmarkt für vernetzte Produkte zu harmonisieren.
Er verpflichtet Hersteller dazu, Sicherheit über den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte mitzudenken – von der Entwicklung über die Markteinführung bis hin zu Updates im Feld. Dazu gehören u. a. klare Prozesse für Schwachstellen-Management, verpflichtende Sicherheitsupdates sowie Transparenz gegenüber Nutzern und Behörden.
Der CRA wurde im November 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten. Die meisten Pflichten gelten ab dem 11. Dezember 2027, einzelne Vorgaben – etwa Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen – greifen bereits ab September 2026.