Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das AdamLink-Leasingmodell
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leasingverträge zwischen der Möbus Engineering GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) im Zusammenhang mit der Nutzung der AdamLink-Software sowie zugehöriger Hardware.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Vermieter überlässt dem Mieter die AdamLink-Software, die zugehörigen IoThread-Füllstandssensoren in der angefragten Menge und ein LoRaWAN-Funkgateway für die Laufzeit des Leasingvertrages zur Nutzung.
2.2 Die Software wird als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt. Der Mieter erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags.
2.3 Die gesamte Hardware bleibt während der gesamten Leasingdauer Eigentum des Vermieters.

3. Vertragsabschluss und Laufzeit

3.1 Der Leasingvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Vermieters oder durch Freischaltung der Software bzw. Bereitstellung der Hardware zustande.
3.2 Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate, sofern nicht anders vereinbart.
3.3 Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Diese Kündigung kann sowohl von Mieter als auch Vermieter erfolgen.

4. Leasinggebühren und Zahlungsbedingungen

4.1 Die monatliche Leasinggebühr richtet sich nach der angefragten Menge und optionalen Arbeiten, welche im Online-Konfigurator ausgewählt wurden zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der endgültige Preis wird mit der Auftragsbestätigung an den Mieter bestätigt.
4.2 Die Abrechnung erfolgt je nach im Online-Konfigurator monatlich, jährlich oder zweijährlich im Voraus.
4.3 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
4.4 Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% p.a. über dem Basiszinssatz zu berechnen.
4.5 Ist der Kunde Erstkunde, so ist die erste Leasinggebühr im Voraus innerhalb 14 Tage fällig, bevor die Hardware ausgeliefert wird.

5. Nutzung und Pflichten des Mieters

5.1 Der Mieter ist verpflichtet, die überlassene Software und Hardware nur vertragsgemäß zu nutzen.
5.2 Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist untersagt.
5.3 Der Mieter hat alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um eine unbefugte Nutzung der Software durch Dritte zu verhindern.
5.4 Der Mieter darf keine Änderungen an der Hardware vornehmen oder diese unsachgemäß behandeln.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Der Vermieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der AdamLink-Software von mindestens 99,9% im Jahresdurchschnitt.
6.2 Wartungs- und Servicezeiten bleiben hiervon ausgenommen.
6.3 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder unzureichende IT-Sicherheitsmaßnahmen des Mieters entstehen.
6.4 Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

7. Rückgabe der Hardware bei Vertragsende

7.1 Nach Vertragsende hat der Mieter die geleaste Hardware innerhalb von 14 Tagen an den Vermieter zurückzusenden.
7.2 Fehlende oder beschädigte Hardware wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Ein Schaden ist ein durch den Mieter verursachter Defekt. Verschmutzungen oder übliche Abnutzungen stellen keine Beschädigung der Hardware dar.
7.3 Alle durch die Sensorik erhobenen Daten werden am Ende der Laufzeit noch 1 Jahr als tabellarische Datei abgespeichert und können vom Mieter bei Bedarf gegen Aufwandsentschädigung angefragt werden. Nach Ablauf der Laufzeit werden diese Daten unwiderruflich gelöscht.
7.4 Die Softwarelizenz erlischt mit Beendigung des Vertrages.

8. Kündigung

8.1 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
8.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Mieter mit mehr als 2 Monatsraten in Verzug ist,
- der Mieter gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit

9.1 Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters gemäß der Datenschutzerklärung.
9.2 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über vertrauliche Informationen aus dem Vertragsverhältnis.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3 Gerichtsstand ist Trebur, sofern der Mieter Kaufmann ist.


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